Informationen zu fahrlässiger Körperverletzung

Informationen zu fahrlässiger Körperverletzung

Schutz und Selbstbestimmung für Sexarbeiterinnen – Was tun bei fahrlässiger Körperverletzung

Was ist fahrlässige Körperverletzung?

Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand unvorsichtig handelt und dadurch unbeabsichtigt eine andere Person verletzt – zum Beispiel durch Nachlässigkeit oder fehlende Rücksicht.

Voraussetzungen für fahrlässige Körperverletzung

  • Körperverletzung: Die betroffene Person hat körperliche Schäden wie z. B. Wunden, Prellungen oder Infektionen erlitten.
  • Fahrlässiges Verhalten: Die verletzende Person hat nicht sorgfältig genug gehandelt.
  • Zusammenhang: Der Schaden ist durch dieses Verhalten entstanden.
  • Keine Absicht: Die Person wollte nicht absichtlich verletzen.

Was steht im Gesetz?

Im Schweizer Strafgesetzbuch (Artikel 125) steht:

“ Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.”

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn Sie als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter im Kanton Aargau Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung werden, ist es wichtig, sofort zu handeln, um Ihre Sicherheit und den Zugang zu Unterstützung zu gewährleisten.

  1. Ärztliche Hilfe holen

Lassen Sie sich bei einer Verletzung sofort ärztlich untersuchen. Hier einige Adressen im Kanton Aargau.

Krankenhaus

Adresse

Telefon

Ärztliche Notrufnummer Aargau

 

+41 800 401 501

Kantonsspital Aarau

Tellstrasse 25, 5001 Aarau

+41 62 838 55 55

Hirslanden Klinik Aarau

Schänisweg, 5001 Aarau

+41 62 836 76 76

Kantonsspital Baden

Im Ergel 1, 5404 Baden

+41 56 486 11 11

KSA Praxiszentrum Lenzburg

Spitalstrasse 1, 5600 Lenzburg

+41 62 885 11 11

Spital Laufenburg

Spitalstrasse 10, 5080 Laufenburg

+41 62 874 50 00

Spital Leuggern

Kommendeweg 12, 5316 Leuggern

+41 56 269 40 00

Spital Menziken

Spitalstrasse 10, 5737 Menziken

+41 62 756 11 11

Spital Muri

Spitalstrasse 144, 5630 Muri

+41  56 675 11 11

Spital Rheinfelden

Riburgerstrasse 12, 4310 Rheinfelden

+41  61 835 66 66

Spital Zofingen

Kaiserstrasse 10, 4800 Zofingen

+41 62 745 11 11

 

 

 

  1. Beweise sichern

Sammeln Sie alle möglichen Beweise.

  • Zeugen
  • Nachrichten, Fotos, Videos
  • Ärztliche Berichte
  • Videoaufnahmen (z. B. von Kameras)
  1. Anzeige erstatten

Wenden Sie sich an die Kantonspolizei Aargau – dort gibt es eine spezialisierte Einheit für Sexarbeit.

 

Kontakt

Informationen

📞 Notruftelefon

117

📞 Kantonspolizei Aargau

📱 Mobil: +41 (0)79 866 64 56

📧 E-Mail: milieu@kapo.ag.ch

  1. Weitere Unterstützung

Wenn Sie unter dem Vorfall leiden, ist Hilfe wichtig. Diese Stellen können Sie unterstützen.

Die Dargebotene Hand

Die Dargebotene Hand ist ein anonymer und rund um die Uhr erreichbarer Gesprächsdienst, der Menschen in belastenden Lebenssituationen zuhört, unterstützt und Orientierung bietet.

Telefon    143

Website:  www.143.ch/

Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG)

Psychische Gesundheitsdienste, Krisenbetreuung und Behandlung psychischer Störungen.

Telefon    +41 481 60 00

Website:  www.pdag.ch

  1. Rechtliche Hilfe suchen

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung helfen. Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in verschiedenen Gemeinden unentgeltliche Rechtsauskunft.

https://www.anwaltsverband-ag.ch/

  1. Schutz und Unterkunft

Wenn Sie in Gefahr sind, können Sie sich an diese Stellen wenden:

Opferberatung Aargau                        

Beratungsangebot für Opfer einer Straftat, bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt oder wenn Sie bedroht werden.

Telefon:   +41 62 835 47 90

Website:  www.opferberatung-ag.ch/

Frauenhaus Aargau/Solothurn                           

Im Frauenhaus Aargau/ Solothurn finden Frauen mit oder ohne Kinder Schutz, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Telefon:   +41 62 823 86 00

Website:  https://www.frauenhaus-ag-so.ch/

FIZ (Frauenhandel und Migration)                     

FIZ ist eine Organisation, die sich auf die Unterstützung von Migrantinnen und Opfern des Menschenhandels spezialisiert hat und ihnen Schutz und Unterstützung bietet.

Telefon:   +41 44 436 90 00

Website:  www.fiz-info.ch

  1. Kontakt zu unserer Fachstelle

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung brauchen.

📱 WhatsApp: +41 62 822 55 22
📧 E-Mail: info@seges.ch

Wir hören zu und finden gemeinsam eine Lösung.

Wichtig zu wissen

  • Auch Sexarbeiterinnen haben volles Recht auf Schutz und Gerechtigkeit.
  • Prostitution ist in der Schweiz erlaubt – aber geregelt.
  • Niemand darf Sie verletzen oder Ihnen Ihre Rechte verweigern.