Informationen zu FGM/C

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Schutz und Selbstbestimmung für Sexarbeiterinnen – Genitalverstümmelung (FGM/C)

 

Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien /Female Genital Mutilation/ Cutting, FGM/C), auch bekannt als weibliche Beschneidung, ist eine Praxis, bei der die äußeren Genitalien von Mädchen oder Frauen aus nichtmedizinischen Gründen verändert oder verletzt werden. Diese Praxis, die in der Regel im Kindes- oder Jugendalter durchgeführt wird, erfolgt aus einer Vielzahl kultureller, religiöser oder sozialer Gründe, hat aber keine medizinische Rechtfertigung.

Es gibt verschiedene Arten der Verstümmelung der weiblichen Genitalien, die sich in der Art und Schwere der verursachten Schäden unterscheiden:

  1. Typ I (Klitoridektomie): Besteht in der teilweisen oder vollständigen Entfernung der Klitoris.
  2. Typ II (Exzision): Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Vulvalippen, mit oder ohne Entfernung der großen Vulvalippen.
  3. Typ III (Infibulation): Hierbei handelt es sich um die schwerste Form, bei der die äußeren Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden und die Vaginalöffnung verschlossen wird, so dass nur eine kleine Öffnung für Urin und Menstruationsfluss bleibt.
  4. Typ IV: Jede andere Form der Schädigung der weiblichen Genitalien, wie z. B. Piercing, Einschnitt oder Verätzung der Genitalien, die nicht unter die oben genannten Kategorien fällt.

Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung:

Die weibliche Genitalverstümmelung hat sowohl kurz- als auch langfristig sehr schwerwiegende Auswirkungen, darunter:

  • Gesundheitsprobleme: Blutungen, Infektionen, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Wasserlassen und anderes mehr.
  • Komplikationen bei der Geburt: Frauen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen sind, können bei der Geburt ernsthafte Probleme bekommen, da die Infibulation den Geburtskanal verengen kann.
  • Psychische Probleme: FGM/C kann aufgrund des körperlichen und emotionalen Traumas, das sie verursacht, emotionales und psychisches Leid verursachen.
  • Sexuelle Komplikationen: Frauen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen sind, können Schmerzen beim Geschlechtsverkehr haben und Schwierigkeiten, Intimität zu genießen.

Nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Verstümmelung der weiblichen Genitalien in Artikel 124 ausdrücklich verboten, der die Rechtsfolgen für diejenigen festlegt, die diese Praxis durchführen.

Artikel 124 des Schweizerischen Strafgesetzbuches besagt, dass

  • Wer die Genitalien einer weiblichen Person in einer Weise verstümmelt, die ihre natürliche Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt, oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
  • Wenn eine Person im Ausland die Straftat der Verstümmelung der weiblichen Genitalien begeht, sich aber in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird, kann sie in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch betrachtet die Verstümmelung der weiblichen Genitalien als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, bei der die Genitalien einer Frau oder eines Mädchens erheblich verändert oder beschädigt werden.

Wenn Sie als Sexarbeiterin im Kanton Aargau von der Verstümmelung der weiblichen Genitalien betroffen sind, dürfen Sie sich gerne an unsere Fachstelle wenden.

 

Unterstützung

📣 Kontakte zu unserer Fachstelle für Sexarbeiterinnen im Kanton Aargau

📱 WhatsApp: +41 62 822 55 22
📧 E-Mail: info@seges.ch
💬 Gemeinsam besprechen wir deine Situation und suchen nach einer passenden Lösung für dich.