Schutz und Selbstbestimmung für Sexarbeiterinnen – Was tun bei leichter Körperverletzung
Was ist eine leichte Körperverletzung?
Leichte Körperverletzungen sind Verletzungen, die zwar weh tun oder einschränken, aber nicht lebensgefährlich sind und keine bleibenden Schäden hinterlassen.
Beispiele
- Prellungen oder Blutergüsse
- Kleine Schnitt- oder Schürfwunden
- Leichte Verbrennungen (1. Grades)
- Verstauchungen oder Zerrungen
- Vorübergehende Schmerzen oder Schwellungen
Strafen für leichte Verletzungen (Art. 123 StGB)
Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine leichte Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. In schwerwiegenderen Fällen kann die Strafe höher ausfallen.
Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
- Ärztliche Hilfe holen
Auch wenn Verletzungen als geringfügig eingestuft werden, ist es sehr empfehlenswert, sie von einer Ärztin oder einem Arzt beurteilen zu lassen.
Hier einige Adressen im Kanton Aargau:
Wenn Sie noch nicht krankenversichert sind, können Sie sich an das Ambulatorium Kanonengasse in Zürich wenden.
2. Verletzungen dokumentieren
3. Den Vorfall melden
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- Weitere Unterstützung
Wenn Sie unter dem Vorfall leiden, ist Hilfe wichtig. Diese Stellen können Sie unterstützen:
Die Dargebotene Hand
Die Dargebotene Hand ist ein anonymer und rund um die Uhr erreichbarer Gesprächsdienst, der Menschen in belastenden Lebenssituationen zuhört, unterstützt und Orientierung bietet.
Telefon 143
Website: www.143.ch/
Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG)
Psychische Gesundheitsdienste, Krisenbetreuung und Behandlung psychischer Störungen.
Telefon +41 481 60 00
Website: www.pdag.ch
- Rechtliche Hilfe suchen
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung helfen. Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in verschiedenen Gemeinden unentgeltliche Rechtsauskunft.
https://www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp
- Schutz und Unterkunft
Wenn Sie in Gefahr sind, können Sie sich an diese Stellen wenden:
Opferberatung Aargau
Beratungsangebot für Opfer einer Straftat, bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt oder wenn Sie bedroht werden.
Telefon: +41 62 835 47 90
Website: www.opferberatung-ag.ch/
Frauenhaus Aargau/Solothurn
Im Frauenhaus Aargau/ Solothurn finden Frauen mit oder ohne Kinder Schutz, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Telefon: +41 62 823 86 00
Website: https://www.frauenhaus-ag-so.ch/
FIZ (Frauenhandel und Migration)
FIZ ist eine Organisation, die sich auf die Unterstützung von Migrantinnen und Opfern des Menschenhandels spezialisiert hat und ihnen Schutz und Unterstützung bietet.
Telefon: +41 44 436 90 00
Website: www.fiz-info.ch
- Kontakt zu unserer Fachstelle
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung brauchen.
📱 WhatsApp: +41 62 822 55 22
📧 E-Mail: info@seges.ch
Wir hören zu und finden gemeinsam eine Lösung.
Wichtig zu wissen
- Auch Sexarbeiterinnen haben volles Recht auf Schutz und Gerechtigkeit.
- Prostitution ist in der Schweiz erlaubt – aber geregelt.
- Niemand darf Sie verletzen oder Ihnen Ihre Rechte verweigern.
- Das Arbeitsumfeld überprüfen
🔧 -Überprüfen Sie die Sicherheitsbedingungen des Arbeitsplatzes.
🛑 -Ermitteln und eliminieren Sie Gefahren, die zu künftigen Vorfällen führen könnten.
🤝 -Stellen Sie sicher, dass Sie an einem Ort arbeiten, der die Sicherheit und das Wohlbefinden der Sexarbeiterinnen respektiert.
- Prävention
Zur Vorbeugung künftiger Übergriffe können folgende Punkte helfen.
📹 -Installieren Sie Sicherheitskameras.
👯♀️ -Lassen Sie Personen, denen Sie vertrauen, in Ihrer Arbeitsumgebung in Ihrer Nähe.
🏢 -Sorgen Sie für ein sichereres Arbeitsumfeld.
