Informationen zu leichter Körperverletzung

Informationen zu leichter Körperverletzung

Schutz und Selbstbestimmung für Sexarbeiterinnen – Was tun bei leichter Körperverletzung

Was ist eine leichte Körperverletzung?

Leichte Körperverletzungen sind Verletzungen, die zwar weh tun oder einschränken, aber nicht lebensgefährlich sind und keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Beispiele

  • Prellungen oder Blutergüsse
  • Kleine Schnitt- oder Schürfwunden
  • Leichte Verbrennungen (1. Grades)
  • Verstauchungen oder Zerrungen
  • Vorübergehende Schmerzen oder Schwellungen

 

Strafen für leichte Verletzungen (Art. 123 StGB)

Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine leichte Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. In schwerwiegenderen Fällen kann die Strafe höher ausfallen.

 

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

  1. Ärztliche Hilfe holen

Auch wenn Verletzungen als geringfügig eingestuft werden, ist es sehr empfehlenswert, sie von einer Ärztin oder einem Arzt beurteilen zu lassen.

Hier einige Adressen im Kanton Aargau:

Krankenhaus

Adresse

Telefon

Ärztliche Notrufnummer Aargau

 

+41 800 401 501

Kantonsspital Aarau

Tellstrasse 25, 5001 Aarau

+41 62 838 55 55

Hirslanden Klinik Aarau

Schänisweg, 5001 Aarau

+41 62 836 76 76

Kantonsspital Baden

Im Ergel 1, 5404 Baden

+41 56 486 11 11

KSA Praxiszentrum Lenzburg

Spitalstrasse 1, 5600 Lenzburg

+41 62 885 11 11

Spital Laufenburg

Spitalstrasse 10, 5080 Laufenburg

+41 62 874 50 00

Spital Leuggern

Kommendeweg 12, 5316 Leuggern

+41 56 269 40 00

Spital Menziken

Spitalstrasse 10, 5737 Menziken

+41 62 756 11 11

Spital Muri

Spitalstrasse 144, 5630 Muri

+41  56 675 11 11

Spital Rheinfelden

Riburgerstrasse 12, 4310 Rheinfelden

+41  61 835 66 66

Spital Zofingen

Kaiserstrasse 10, 4800 Zofingen

+41 62 745 11 11

 

Wenn Sie noch nicht krankenversichert sind, können Sie sich an das Ambulatorium Kanonengasse in Zürich wenden.

Name

Ambulatorium Kanonengasse

Adresse

Kanonengasse 16, 8004 Zürich, Schweiz

Telefon

+41 44 258 60 00

Dienstleistungen

– Allgemeine medizinische Versorgung

 

– Sexuelle und reproduktive Gesundheit

 

– STI-Tests (sexuell übertragbare Infektionen)

 

– Empfängnisverhütung

 

– Unterstützung für nicht versicherte Personen

– Inklusive Gesundheitsversorgung, ohne Diskriminierung aufgrund des Krankenversicherungsstatus

 

2. Verletzungen dokumentieren

  • Fotografieren Sie Verletzungen: Es ist wichtig, deutliche Fotos von sichtbaren Schäden wie Prellungen, Schnitten, Kratzern oder Schwellungen zu machen.
  • Notieren Sie Details: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Umstände des Übergriffs.

3. Den Vorfall melden

  • Auch wenn die Verletzungen geringfügig sind, sollte der Übergriff der Polizei gemeldet werden, damit der Angreifer ermittelt und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Kontakt

Informationen

📞 Notruftelefon

117

📞 Kantonspolizei Aargau

📱 Mobil: +41 (0)79 866 64 56

📧 E-Mail: mailto:milieu@kapo.ag.ch

 

 

 

  1. Weitere Unterstützung

Wenn Sie unter dem Vorfall leiden, ist Hilfe wichtig. Diese Stellen können Sie unterstützen:

Die Dargebotene Hand

Die Dargebotene Hand ist ein anonymer und rund um die Uhr erreichbarer Gesprächsdienst, der Menschen in belastenden Lebenssituationen zuhört, unterstützt und Orientierung bietet.

Telefon    143

Website:  www.143.ch/

 

Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG)

Psychische Gesundheitsdienste, Krisenbetreuung und Behandlung psychischer Störungen.

Telefon    +41 481 60 00

Website:  www.pdag.ch

  1. Rechtliche Hilfe suchen

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung helfen. Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in verschiedenen Gemeinden unentgeltliche Rechtsauskunft.

https://www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp

  1. Schutz und Unterkunft

Wenn Sie in Gefahr sind, können Sie sich an diese Stellen wenden:

Opferberatung Aargau                        

Beratungsangebot für Opfer einer Straftat, bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt oder wenn Sie bedroht werden.

Telefon:   +41 62 835 47 90

Website:  www.opferberatung-ag.ch/

Frauenhaus Aargau/Solothurn                           

Im Frauenhaus Aargau/ Solothurn finden Frauen mit oder ohne Kinder Schutz, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Telefon:   +41 62 823 86 00

Website:  https://www.frauenhaus-ag-so.ch/

FIZ (Frauenhandel und Migration)                     

FIZ ist eine Organisation, die sich auf die Unterstützung von Migrantinnen und Opfern des Menschenhandels spezialisiert hat und ihnen Schutz und Unterstützung bietet.

Telefon:   +41 44 436 90 00

Website:  www.fiz-info.ch

 

  1. Kontakt zu unserer Fachstelle

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung brauchen.

📱 WhatsApp: +41 62 822 55 22
📧 E-Mail: info@seges.ch

Wir hören zu und finden gemeinsam eine Lösung.

Wichtig zu wissen

  • Auch Sexarbeiterinnen haben volles Recht auf Schutz und Gerechtigkeit.
  • Prostitution ist in der Schweiz erlaubt – aber geregelt.
  • Niemand darf Sie verletzen oder Ihnen Ihre Rechte verweigern.

 

  1. Das Arbeitsumfeld überprüfen

🔧 -Überprüfen Sie die Sicherheitsbedingungen des Arbeitsplatzes.
🛑 -Ermitteln und eliminieren Sie Gefahren, die zu künftigen Vorfällen führen könnten.
🤝 -Stellen Sie sicher, dass Sie an einem Ort arbeiten, der die Sicherheit und das Wohlbefinden der Sexarbeiterinnen respektiert.

 

  1. Prävention

Zur Vorbeugung künftiger Übergriffe können folgende Punkte helfen.

📹 -Installieren Sie Sicherheitskameras.
👯‍♀️ -Lassen Sie Personen, denen Sie vertrauen, in Ihrer Arbeitsumgebung in Ihrer Nähe.
🏢 -Sorgen Sie für ein sichereres Arbeitsumfeld.