Informationen zu schwerer Körperverletzung

Informationen zu schwerer Körperverletzung

Schutz und Selbstbestimmung für Sexarbeiterinnen – Was tun bei schwerer Körperverletzung

Was ist eine schwere Körperverletzung?

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn jemand einer anderen Person so stark schadet, dass das Leben in Gefahr ist oder ein Körperteil dauerhaft oder stark beeinträchtigt wird. Oft braucht es dann eine längere Behandlung, eine Operation oder eine Reha.

Beispiele

  • Lebensgefährliche Verletzungen: z. B. starke innere Blutungen, schwere Hirn- oder Organverletzungen (Herz, Lunge, Leber).
  • Bleibende Schäden: z. B. Verlust eines Körperteils, Lähmungen, Verlust von Seh- oder Hörvermögen.
  • Schwere oder langwierige Behandlungen: z. B. komplizierte Brüche, Operationen, lange Spitalaufenthalte oder intensive Reha.
  • Verletzungen mit Folgen für das Aussehen oder die Lebensqualität: z. B. schwere Verbrennungen oder sichtbare Narben, die Bewegung oder Alltag beeinträchtigen.

⚖️ Strafen für schwere Körperverletzung (Art. 122–123 StGB)

Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht für schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wenn die Verletzung absichtlich verursacht wurde, fällt die Strafe härter aus. Wurde sie fahrlässig (also unbeabsichtigt) herbeigeführt, ist die Strafe meist milder – etwa eine kürzere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

📋 Was ist zu tun, wenn Sie eine schwere Körperverletzung erleiden?

  1. Suchen Sie sofort einen Arzt auf
  • Notruf: Ist die Verletzung schwer und lebensbedrohlich oder erfordert sie dringende ärztliche Hilfe, sollten Sie sofort den Rettungsdienst rufen.

🚨 Notrufnummern in der Schweiz

📌 Dienst

📞 Notrufnummer

📝 Beschreibung

🚨 Allgemeine Notrufnummer

112

Notrufzentrale der Polizei. Sie können auch die Feuerwehr usw. kontaktieren.

👮 Polizei

117

Notrufzentrale der Polizei.

🔥 Feuerwehr

118

Zentrale der Feuerwehr.

🚑 Erste Hilfe / Rettung

144

Rettungsdienstzentrale für schwere Notfälle.

🏥 Kantonale Notrufnummer

0800 401 501

Medizinische Beratung und Überweisung.

💊 Notfallapotheke

0800 300 001

Informationen über diensthabende Apotheken und den Zugang zu Arzneimitteln.

  • 🏥 Gehen Sie in ein Krankenhaus: Wenn Sie den Notdienst nicht erreichen können, begeben Sie sich schnell in ein Krankenhaus oder ein Gesundheitszentrum, um sich medizinisch behandeln zu lassen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Krankenhäusern im Kanton Aargau, Schweiz:

Krankenhaus

Adresse

Telefon

Ärztliche Notrufnummer Aargau

 

+41 800 401 501

Kantonsspital Aarau

Tellstrasse 25, 5001 Aarau

+41 62 838 55 55

Hirslanden Klinik Aarau

Schänisweg, 5001 Aarau

+41 62 836 76 76

Kantonsspital Baden

Im Ergel 1, 5404 Baden

+41 56 486 11 11

KSA Praxiszentrum Lenzburg

Spitalstrasse 1, 5600 Lenzburg

+41 62 885 11 11

Spital Laufenburg

Spitalstrasse 10, 5080 Laufenburg

+41 62 874 50 00

Spital Leuggern

Kommendeweg 12, 5316 Leuggern

+41 56 269 40 00

Spital Menziken

Spitalstrasse 10, 5737 Menziken

+41 62 756 11 11

Spital Muri

Spitalstrasse 144, 5630 Muri

+41  56 675 11 11

Spital Rheinfelden

Riburgerstrasse 12, 4310 Rheinfelden

+41  61 835 66 66

Spital Zofingen

Kaiserstrasse 10, 4800 Zofingen

+41 62 745 11 11

 

  1. Wenn möglich Beweise sichern
  • Verletzungen dokumentieren: Machen Sie gut erkennbare Fotos von sichtbaren Verletzungen, z. B. von Prellungen, Schnitten oder Wunden.
  • Beweismittel aufbewahren: Heben Sie Gegenstände oder Kleidungsstücke auf, die beim Übergriff eine Rolle gespielt haben könnten (z. B. Kleidung, benutzte Kondome usw.).
  1. Den Vorfall bei der Polizei melden
  • Polizei informieren: Melden Sie den Vorfall der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das Gesetz schützt Sie vor Gewalt und Missbrauch.

Nachstehend finden Sie die direkte Telefonnummer der für Sexarbeiterinnen zuständigen Polizei

Kontakt

Informationen

📞 Notruftelefon

117

📞 Kantonspolizei Aargau

📱 Mobil: +41 (0)79 866 64 56

📧 E-Mail: milieu@kapo.ag.ch

  • Übersetzung verlangen: Wenn Sie kein Deutsch sprechen, können Sie um eine Übersetzung in Ihre Sprache bitten.
  • Schutz anfordern: Wenn Sie sich bedroht fühlen, können Sie Schutzmassnahmen beantragen – z. B. eine einstweilige Verfügung gegen die Person, die Ihnen Gewalt angetan hat.
  1. Rechtsberatung suchen
    Wenn Sie eine offizielle Anzeige machen möchten, kann rechtliche Unterstützung hilfreich sein. Ein Anwalt oder eine Anwältin mit Erfahrung im Bereich Sexarbeit oder bei Übergriffen kann Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei den nächsten Schritten begleiten.

Folgende Organisationen im Kanton Aargau bieten kostenlose Rechtsberatung an.

Die Frauenzentrale führt in Aarau, Brugg, Baden, Bremgarten, Lenzburg, Rheinfelden und Zofingen unentgeltliche Rechtsberatungen durch. Auskunft erteilen Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Frauenzentrale sind.

https://www.rechtsberatung-ag.ch/

Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in verschiedenen Gemeinden unentgeltliche Rechtsauskunft.

https://www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp

  1. Suchen Sie psychologische und emotionale Unterstützung

Es ist wichtig, psychologische oder andere Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ein mögliches Trauma oder eine posttraumatische Belastung zu bewältigen. Hier finden Sie einige Institutionen im Kanton Aargau, an die Sie sich wenden können:

Opferberatung Aargau                        

Beratungsangebot für Opfer einer Straftat, bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt oder wenn Sie bedroht werden.

Telefon:   +41 62 835 47 90

Website:  https://www.opferberatung-ag.ch/

Frauenhaus Aargau/Solothurn                           

Im Frauenhaus Aargau/ Solothurn finden Frauen mit oder ohne Kinder Schutz, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Telefon:   +41 62 823 86 00

Website:  https://www.frauenhaus-ag-so.ch/

FIZ (Frauenhandel und Migration)                     

FIZ ist eine Organisation, die sich auf die Unterstützung von Migrantinnen und Opfern des Menschenhandels spezialisiert hat und ihnen Schutz und Unterstützung bietet.

Telefon:   +41 44 436 90 00

Website:  www.fiz-info.ch

  1. Kontakt zu unserer Fachstelle

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung brauchen.

📱 WhatsApp: +41 62 822 55 22
📧 E-Mail: info@seges.ch

Wir hören zu und finden gemeinsam eine Lösung.

Wichtig zu wissen

🔒 Der Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit💔 von Sexarbeitenden💃 ist kein Privileg, sondern ein grundlegendes Menschenrecht⚖️ – in einer gerechten Gesellschaft🤝 darf Gewalt🚫 niemals toleriert werden, unabhängig vom Beruf der betroffenen Person.