Beratung von Eltern und zuweisenden Stellen

Beratung von Eltern und zuweisenden Stellen

Eltern sind grundsätzlich die ersten Sexualerzieher und Experten in Bezug auf die Behinderung oder Beeinträchtigung ihrer Kinder. Darum sind ihre Gefühle wichtige Ratgeber in der Begleitung ihrer Tochter oder ihres Sohnes mit Behinderung.

Trotzdem findet auch bei Jugendlichen mit Beeinträchtigung während der Pubertät und Adoleszenz ein Ablösungsprozess statt. Diese Abgrenzung von den Eltern gehört zu einer gesunden Entwicklung vom Kind zur erwachsenen Person. Es wäre für die Selbständigkeit und Selbstbestimmung nicht förderlich, wenn Eltern die Kontrolle über die Sexualität ihrer erwachsenen Kinder behalten möchten.

Gerne unterstützen wir Eltern mit Gesprächen und Wissensvermittlung zur psychosexuellen Entwicklung im Loslassen ihrer Kinder.

Die gleiche Unterstützung erhalten auch Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen oder andere zuweisende Stellen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung konfrontiert sehen.