Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung

Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die UN-BRK, insbesondere die menschenrechtsbasierten sexuellen Rechte, umgesetzt werden. Das bedeutet für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, dass sie Anspruch auf sexuelle Bildung in Form von sexualpädagogischen (Kinder- und Jugendbereich) oder sexualagogischen (Erwachsenenbereich) Beratungsgesprächen wie Menschen ohne Unterstützungsbedarf haben.

Wir bieten allen Menschen gleich mit welcher Art von Behinderung/Beeinträchtigung Beratung an

  • im Einzelsetting
  • im Paarsetting
  • mit Bezugsperson(en) aus Institutionen
  • mit Eltern oder Geschwistern

Die Beratungen sind freiwillig und die Betroffenen dürfen darüber bestimmen, ob sie alleine oder in Begleitung zum Gespräch kommen wollen.

Die Beraterin oder der Berater steht gegenüber den unterstützenden Personen unter Schweigepflicht und kann nur durch den Klienten:die Klientin davon entbunden werden.